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   VG München, 20.07.2009 - M 16 S 09.2795   

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VG München, 20.07.2009 - M 16 S 09.2795 (https://dejure.org/2009,73108)
VG München, Entscheidung vom 20.07.2009 - M 16 S 09.2795 (https://dejure.org/2009,73108)
VG München, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - M 16 S 09.2795 (https://dejure.org/2009,73108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ruhen der Approbation eines Apothekers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG München, 30.09.2009 - M 16 K 09.2794

    Ruhen der Approbation

    Auszug aus VG München, 20.07.2009 - M 16 S 09.2795
    Durch Schriftsatz vom 18. Juni 2009, eingegangen am 19. Juni 2009, erhob der Bevollmächtigte des Antragstellers Anfechtungsklage zum Bayerischen Verwaltungsgericht München (Az. M 16 K 09.2794) und beantragte für das vorliegende Verfahren,.
  • VG Regensburg, 06.09.2011 - RN 5 S 11.1345

    Anordnung des Ruhens der Approbation, Alkoholabhängigkeit, Sofortvollzug

    Von ihm muss wegen des suchttypischen Krankheitsbildes angenommen werden, dass eine charakterliche Umstellung künftig nicht zeitgerecht zu erwarten ist, sodass die weitere Ausübung des ärztlichen Berufs ein Risiko darstellt, das im öffentlichen Gesundheitsinteresse nicht hingenommen werden kann (Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 6 BÄO, RdNr. 14; OVG Nordrhein-Wesfalen, Beschl. v. 6.7.2011, Az. 13 B 648/11 sowie Beschl. v. 23.3.2010 Az. 13 B 177/10, beide in: juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5.11.1998, NJW 1999, 3427; VG München Beschl. v. 20.7.2009, Az. M 16 S 09.2795 sowie Urt. v. 10.6.2008, Az. M 16 K 08.736, in: juris; VG Bayreuth, Beschl. v. 22.3.2004, Az. B 1 S 04.281, in: juris; zur Apothekenbetriebserlaubnis vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.2005, GewArch 2005, 389).

    Zwar folgt aus der Regelung des § 6 Abs. 2 BÄO, wonach die Ruhensanordnung aufzuheben ist, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, dass das Gericht bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellen muss (vgl. VG München, Beschl. v. 20.7.2009, Az.: M 16 S 09.2795, in: juris).

    Die Ruhensanordnung dient der Gefahrenabwehr, weshalb es genügt, dass aufgrund der vorhandenen Erkrankung die Prognose gerechtfertigt ist, dass es bei einer weiteren Ausübung des ärztlichen Berufs zu einer Patientengefährdung kommen kann (vgl. auch VG München, Beschl. v. 20.7.2009, Az.: M 16 S 09.2795, in: juris).

  • VG München, 29.09.2009 - M 16 K 09.3042

    Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis; Wegfall der Eignung

    Hinsichtlich des Tatbestandes wird zunächst auf die Gründe II. des Beschlusses der Kammer vom 20. Juli 2009, Az. M 16 S 09.2795, Bezug genommen, mit dem in dem Parallelverfahren wegen Ruhens der Approbation der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid der Regierung ... vom .

    Ohnehin ist zu berücksichtigen, dass zumindest bis zum Erlass des Eilbeschlusses des erkennenden Gerichts vom 20. Juli 2009, mit dem der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Ruhensanordnung der Regierung ... abgelehnt wurde (Az. M 16 S 09.2795), die Bitte des Gerichts gegenüber der Beklagtenpartei gegolten hatte, von Vollstreckungsmaßnahmen einstweilen abzusehen.

  • VG München, 19.12.2017 - M 16 K 15.2724

    Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation wegen Drogenkonsums

    Im Übrigen stellt § 6 Abs. 1 Nr. 2 BÄO als Vorschrift der Gefahrenabwehr auf die Prognose der Gefährdung der Patienten ab, ohne dass konkrete Gefahren nachgewiesen werden müssen (vgl. VG München, B.v. 20.7.2009 - M 16 S 09.2795 - juris Rn. 27).
  • VG München, 30.09.2009 - M 16 K 09.2794

    Ruhen der Approbation

    Hinsichtlich des Tatbestandes wird auf die Gründe I. des dem vorliegenden Verfahren vorausgehenden Beschlusses vom 20. Juli 2009, Az. M 16 S 09.2795, Bezug genommen.
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